Auf nach Amerika – nicht immer muss es ein Visum sein

von Shania Tolinka
19.08.2022 07:18 Uhr

Wer eine Weltreise ohne Geld unternehmen möchte, kommt selbstverständlich nicht an den USA vorbei. 50 Bundesstaaten warten darauf, erkundet zu werden. Metropolen wie New York, Los Angeles, Chicago und Dallas gehören zu den beliebtesten Zielen von Weltenbummlern. Insbesondere dann, wenn die USA in mehreren Etappen über mehrere Jahre hinweg erkundet werden soll, ist nicht zwingend ein Visum erforderlich. Das Electronic System for Travel Authorization gibt Reisenden die Möglichkeit, ohne kompliziertes Antragsverfahren in die Vereinigten Staaten von Amerika einzureisen. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen, Regeln und Einschränkungen, die auf dem Schirm sein sollten.

 

Was sich hinter der Abkürzung ESTA verbirgt

 

Bei dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA), zu Deutsch „Elektronisches System zur Einreisegenehmigung“, handelt es sich um ein elektronisches Reisegenehmigungssystem, welches eine Einreise in die USA ohne Visum ermöglicht. Zentrale Voraussetzung für eine vereinfachte Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika ist eine Staatsbürgerschaft, die von dem Visa Waiver Programm abgedeckt wird.

Das Visa Waiver Programm ist ein Programm der US-Regierung, welches es Staatsangehörigen von bestimmten Ländern ermöglicht, zu geschäftlichen, touristischen oder Transitzwecken in die USA zu reisen. Bis zu 90 Tage kann auch ohne Visum eine unvergessliche Zeit erlebt werden. Die Genehmigung gilt für alle 50 US-Bundesstaaten, den District of Columbia, Puerto Rico, die Amerikanischen Jungferninseln, Guam und die Nördlichen Marianen.

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und was ein falsches Geburtsdatum beim ESTA Antrag zur Folge hat, wird nachfolgend noch behandelt.

 

Visa Waiver Program – wer visumfrei reisen darf

 

Das Visa Waiver Program (VWP), das vom Department of Homeland Security (DHS) in Absprache mit dem amerikanischen Außenministerium verwaltet wird, erlaubt Bürgern aus 40 Ländern und Territorien visumfrei in die USA zu reisen. Zu den Ländern, die von dem Programm abgedeckt werden, zählen unter anderem Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande.

Die von der US-Regierung für das VWP ausgewählten Länder gelten allgemein als entwickelte Staaten, deren Volkswirtschaften sich durch ein hohes Einkommen und einen sehr guten Human Development Index auszeichnen. Bei dem Human Development Index handelt es sich um einen statistischen, zusammengesetzten Wert, der neben der Lebenserwartung auch die Bildung und das Pro-Kopf-Einkommen berücksichtigt.

Die Befreiung von der Visumspflicht kann jedoch von der amerikanischen Regierung jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf ist zum Beispiel dann denkbar, wenn bestimmte Staatsangehörige aufgrund politischer Spannungen im Heimatland regelmäßig die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten.

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle VWP-Reisenden eine Reisegenehmigung über ESTA einholen.

 

Die Voraussetzungen in der Übersicht

 

Durchaus ist die Staatsbürgerschaft eine wichtige Grundvoraussetzung, doch gibt es noch weitere Voraussetzungen, die von den Antragstellern zu erfüllen sind. Reisende aus VWP-Ländern müssen einen biometrischen Reisepass besitzen. Grundsätzlich muss der Reisepass noch 6 Monate über das voraussichtliche Ausreisedatum hinaus gültig sein. Die Vereinigten Staaten haben jedoch Vereinbarungen mit einer großen Anzahl von Ländern getroffen, um auf diese Anforderung zu verzichten. Bei Reisenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz reicht es im Regelfall aus, wenn der Reisepass mindestens bis zu dem Tag der Abreise gültig ist. Kinder müssen einen eigenen Reisepass mitführen.

Die zulässige Aufenthaltszeit von 90 Tagen darf nicht überschritten werden. Für die Zahlung der ESTA-Gebühren muss ein PayPal-Konto oder eine gültige Kreditkarte vorhanden sein. Die finanziellen Mittel müssen ausreichen, um den Aufenthalt sowie die Rückreise zu finanzieren. Reisende müssen über ein Weiter- oder Rückflugticket verfügen. Wenn bereits ein USA-Visum vorhanden ist, ist eine ESTA-Reisegenehmigung weder erforderlich noch sinnvoll.

 

Beschränkungen – nicht alles ist möglich

 

Reisende können die ursprünglich erlaubte Aufenthaltsdauer nicht mit einem Folgeantrag verlängern. Eine Ausreise in benachbarte Länder ist zulässig, doch werden den Besuchern nach der Wiedereinreise keine weiteren 90 Tage gutgeschrieben. Stattdessen zählen die Tage ab diesem Zeitpunkt einfach weiter, zumindest bis zu der genehmigten Höhe. Die 90 Tage sind bei einer ESTA-Reisegenehmigung als absolutes Höchstmaß anzusehen.

Bei beschäftigungsbezogenen Aktivitäten gibt es die Einschränkung, dass der berufliche Anlass, wie eine Konferenz oder Versammlung, einen Bezug zu der Branche, dem Arbeitgeber oder dem Beruf in dem Heimatland aufweisen muss. Darüber hinaus gehende Formen der Erwerbstätigkeit setzen im Regelfall ein Visum voraus und werden daher nicht mit einer ESTA-Reisegenehmigung unterstützt.

Ein genehmigtes ESTA ist kein Visum. Es erfüllt nicht die gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen, um ein US-Visum zu ersetzen

 

Der ESTA-Antrag – das sollte berücksichtigt werden

 

ESTA-Anträge können jederzeit gestellt werden, aber Reisende werden ermutigt, mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt einen Antrag zu stellen. Der Reisende muss bei dem Antrag in englischer Sprache biografische Daten wie Name, Geburtsdatum und Passinformationen angeben. Außerdem müssen VWP-Berechtigungsfragen in Bezug auf übertragbare Krankheiten, Festnahmen und Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten, frühere Visa-Widerrufe oder Abschiebungen und andere Fragen beantwortet werden.

Bei der Beantragung gibt es gewisse Fehlerquellen, die mit einer erhöhten Achtsamkeit und einem Nachkontrollieren vermieden werden können. Beispielsweise führt ein falsches Geburtsdatum beim ESTA Antrag dazu, dass die Daten nicht verarbeitet werden können. Sodann ist eine Neubeantragung erforderlich, die mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden ist. So trivial es auch erscheinen mag, vor der Einreichung des Formulars sollten sämtliche Angaben immer überprüft werden.

Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Gültigkeitsdauer der Genehmigung aktiv, die in der Regel zwei Jahre beträgt. Das Ministerium für Innere Sicherheit bewahrt diese Informationen im Anschluss ein weiteres Jahr lang auf. Danach werden die Daten noch für 12 Jahre archiviert, um den Abruf für Strafverfolgungs-, nationale Sicherheits- oder Ermittlungszwecke zu ermöglichen. Sobald die Informationen archiviert sind, ist die Zahl der Beamten, die darauf zugreifen können, weiter begrenzt.

Jeder genehmigte ESTA-Antrag ist im Allgemeinen zwei Jahre gültig und erlaubt mehrere Reisen innerhalb dieses Zeitraums, ohne dass eine weitere ESTA-Genehmigung beantragt werden muss. Reisende, deren Reisepässe in weniger als zwei Jahren ablaufen, erhalten eine Genehmigung, die bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig ist.

Eine neue Reisegenehmigung ist erforderlich, wenn dem Reisenden ein neuer Reisepass ausgestellt wird, eine Namensänderung erfolgt, eine rechtlich anerkannte Geschlechtsumwandlung durchgeführt wird oder bei der Staatsbürgerschaft eine Änderung eintritt. Auch wenn die sonstigen Fragen, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet wurden, durch geänderte Umstände anders beantwortet werden würden, ist eine Neubeantragung erforderlich.

Mit der Genehmigung in der Tasche steht einem unvergesslichen USA-Aufenthalt eigentlich nichts mehr im Wege.

 

Bildquellen:

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Shania Tolinka
Shania Tolinka ist Reflexzonentherapeutin, Altenpflegerin und Blog-Autorin. Das Erwecken und Annehmen der eigenen Weiblichkeit, der Umgang mit traumatischen Erlebnissen, sowie die Frage, wie man bereichernde, erfüllende Beziehungen zu sich, seinem Partner und der Natur aufbauen kann, sind Themen, die ihr besonders am Herzen liegen. Aber auch im Bereich von gesunder Ernährung, Heilmassagen und Heilkräutern ist sie Expertin. Seit 2020 ist sie als Vollzeitmitglied der Lebensabenteurer-Herde dabei.

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